Lohnkostenförderung
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung.
Einerseits Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit für Firmenneugründer, die einen arbeitslosen Arbeitnehmer einstellen und andererseits können Arbeitgeber zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Hier richten sich die Förderhöhe und die Förderdauer nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
Die Leistungen sind jeweils vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in deren Bezirk der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat.
Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de
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