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Investitionsförderung

Mit Haushaltsmitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA- Mittel ) können Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, durch die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden.

Der Landkreis Parchim gehört nach wie vor zum A- Fördergebiet und genießt damit höchste Förderpriorität. Ausdruck dessen sind die in Abhängigkeit von der Betriebsgröße festgelegten Fördersätze. Danach können kleinen und kleinsten Unternehmen bis zu 50 % , mittleren Unternehmen bis zu 40 % und großen Unternehmen bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten erstattet werden.

Darüber hinaus gibt es das Investitionszulagengesetz, in dem für betriebliche Investitionen bis zu 25 % Investitionszulage gewährt werden (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt).

   

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Externe Links:

Investitionszulagengesetz 2007
(PDF, 46 KB)

Landesförderinstitut M-V